Hinweise zu Kinder-Übungsstunden
Im Interesse der Gesundheit der Kinder und aus versicherungstechnischen Gründen, sind einige Punkte bzgl. der Übungsstunden zu beachten.
Sportkleidung:
- Die Kinder benötigen geeignete Sportkleidung, d. h. Sporthose (kurz/lang). Besonders beim Geräteturnen ist darauf zu achten, dass die Hosen enganliegend sind (Verletzungsgefahr!) – Leggings und Radlerhosen eignen sich sehr gut.
- T-Shirts, Pullover ohne Reißverschluss oder Applikationen, mit denen die Kinder hängen bleiben oder andere verletzen könnten. Oberteile ohne Kapuze (Verletzungsgefahr).
- Turnschuhe und Turnschläppchen*!
- Ab Turnen + LA II – im Herbst/Winter: Sportjacke oder zweiten Pullover für Lauftraining draußen sowie separate Turnschuhe (Verschmutzungsgefahr der Halle), Warnweste o. ä.
- Die Teilnahme an den Übungsstunden (unabhängig von der Art der Übungsstunde) in Röcken/Kleidern, Jeanshosen, Straßenkleidung, Straßenschuhen, Barfuß oder in Strümpfen ist nicht möglich!
*Sollte ihr Kind in die Sportart „hineinschnuppern“ und noch keine Turnschläppchen besitzen, dann kann es während dieser Zeit mit Anti-Rutschsocken anstelle der Turnschläppchen am Angebot teilnehmen.
- Schmuck/Haare: Während der Übungsstunden sind längere Haare zusammenzubinden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind einen Pferdeschwanz o. ä. erhält – die Haare seitlich mit Klammern zurückstecken oder einen Haarreif zu nutzen ist nicht ausreichend bzw. zulässig und Schmuck ist abzulegen. Bitte lassen Sie Schmuck am besten zu Hause, da es immer wieder vorkommt, dass Schmuck abgelegt und später vergessen wird. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind die Haare zusammen gebunden oder einen Haargummi dabei hat. Binden Sie Haare möglichst mit einem Haargummi oder -band zusammen, da Spangen und Haarreifen besonders beim Bodenturnen stören bzw. zu Druckschmerzen bei den Kindern führen und Haarreifen häufig abfallen.
- Getränke: Die Kinder benötigen ein Getränk für die Übungsstunde. Dies sollte nach Möglichkeit ohne Kohlensäure sein. Am besten geeignet ist stilles Wasser oder ungesüßter Tee.
- Verhalten im Geräteraum: Der Umkleidebereich ist in den Geräteraum integriert. Dies animiert oftmals Kinder auf bzw. zwischen den abgestellten Geräten „herum zu tollen“ – dies ist absolut verboten und stellt eine Verletzungsgefahr für die beteiligten und die anderen Kinder dar, da manche Geräte im „Ruhezustand“ nicht gesichert oder übereinander gestapelt sind. Bitte achten sie darauf und belehren Sie Ihre Kinder entsprechend, dass das Besteigen der Geräte bzw. das Herumtollen zwischen diesen verboten ist.